Steuerliche Due Diligence
erstreckt sich von der Durchsichtdem Überblick der typischen Transaktionen bis zur vollständigen, sogar detaillierten Untersuchung
Die außerhalb der Europäischen Union ansässigen ausländischen Unternehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Wirtschaftstätigkeit in Ungarn zur wirtschaftlichen Niederlassung nicht verpflichtet sind, müssen zur Erfüllung ihrer inländischen Steuerpflichten einen Fiskalvertreter beauftragen. Die Gesellschaften, die über einen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügen, können ihre Steuerpflicht in Ungarn durch Steuerregistrierung erfüllen.
wir bieten auch Lösungsvorschläge bei steuerlichen Due-Diligence-Prüfungen
Unsere Mitarbeiter bieten während der Due Diligence bzw. danach als Zusatleistung – wunschgemäß - auch Lösungsvorschläge an. Sie nehmen beim Risikomanagement teil, wobei sie in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber eine, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie erstellen. Nach dem Treffen der strategischen Entscheidung erledigen wir die operativen Aufgaben oder ihre Koordination.
Wenden Sie sich mit ihren fachlichen Fragen an uns!
Sándor Hegedüs
Partner, Leitender Steuerberatung
sandor.hegedus@rsmdtm.hu
+36 1 886-3700; +36 1 886-3701
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Die Steuerbehörden- und Beraterpraxis unserer Mitarbeiter ermöglicht neben der Darstellung der bei Kontrollen der Steuerbehörde zu erwartenden Schritte und Prüfungsmethoden auch, dass sie Ihnen mit fachlich fundierten prinzipiellen Stellungnahmen zur Verfügung stehen.
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