Inländische Steuerverbindlichkeiten ausländischer Privatpersonen
Steuerberatung im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit von Ausländern in Ungarn
Bei natürlichen Personen, die aus steuerlicher Sicht über ausländische Ansässigkeit verfügen, aber in Ungarn Arbeit verrichten, ferner ihr Lohn von einer Gesellschaft mit ausländischem Sitz in Ungarn beziehen, kann unter Berücksichtigung der Regeln des, mit dem betroffenen Land abgeschlossenen, gültigen Doppelbesteuerungsabkommens Steuerzahlungspflicht entstehen.
Steuerberatung im Zusammenhang mit der Entlohnung von ausländischen Arbeitnehmern
Bei Arbeitnehmer überprüfen unsere Steuerberater aufgrund der gültigen Gesetze, auf dem Gebiet welchen Staates sie hinsichtlich der Besteuerung zur Zahlung der mit dem Lohn verbundenen Steuerlasten verpflichtet sind. Nach der steuerlichen Prüfung beraten wir Sie hinsichtlich des Versicherungsrechtsverhältnisses, und halten dabei die mit dem Entsendestaat abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen vor Augen.
Wenden Sie sich mit ihren fachlichen Fragen an uns!
Edina Pentz
Leiterin der Lohnbuchhaltung
edina.pentz@rsmdtm.hu
+36 1 886-3700; +36 1 886-3701
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Die oben aufgeführten Prüfungen werden bei jedem einzelnen Arbeitnehmer mit ausländischer Ansässigkeit von uns individuell durchgeführt und eine Beratung hinsichtlich der Errichtung des erforderlichen steuerlichen Dokumentationshintergrundes gegeben. Auch hinsichtlich der Familienmitglieder der Arbeitnehmer untersuchen wir – falls wir damit beauftragt werden - die steuerliche, bzw. versicherungsrechtliche Bedingungen und Umstände, aufgrund deren wir zu den verschiedenen Verfahren beraten, bzw. Hilfe leisten können.
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